§1 Geltungsbereich

(1) Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der LOTOS Hotel Store oHG (LOTOS Hotel Store oHG / Verkäufer) erfolgen ausschließlich auf Grund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Bedingungen des Käufers erkennt LOTOS Hotel Store oHG nicht an, es sei denn, LOTOS Hotel Store oHG hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
(2) Alle Vereinbarungen, die zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind schriftlich niederzuglegen. Mündliche Absprachen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.

§2 Angebot und Vertragsschluss

(1) Die Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich. Ebenso sind technische Beschreibungen und sonstige Angaben in Angeboten, Prospekten und sonstige Informationen zunächst unverbindlich.
(2) Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung des Verkäufers.
(3) Angaben im Sinne des Abs. 1 sowie in öffentlichen Äußerungen unsererseits, durch Hersteller und seine Gehilfen (§434 Abs. 1 Satz 3 BGB) werden nur Bestandteil der Leistungsbeschreibung, wenn in einem Vertrag ausdrücklich Bezug darauf genommen wird.
(4) Die Verkaufsangestellten des Verkäufers sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündlichen Zusagen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.
(5) Als vereinbarte Beschaffenheit unserer Ware gelten diejenigen Eigenschaften und Merkmale, die in unserem Angebot und unserer Auftragsbestätigung genannt sind. Andere oder weitergehende Eigenschaften und Merkmale gelten nur bei ausdrücklicher schriftlicher mit dem Kunden getroffener Vereinbarung als vereinbarte Beschaffenheit.
Produktänderungen bleiben vorbehalten.

§3 Preise

(1) Soweit nicht anders angegeben, hält sich der Verkäufer an die in seinen Angeboten enthaltenen Preise 14 Tage ab deren Datum gebunden. Maßgebend sind ansonsten die in der Auftragsbestätigung des Verkäufers genannten Preise zzgl. der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.
(2) Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, ab einer Verpackungseinheit des jeweiligen Artikels frei Haus Deutschland bzw. frei Grenze Deutschland wobei Inselfrachten gesondert berechnet werden.
(3) Auftragsbestätigungen sind unverzüglich auf Ihre Richtigkeit zu prüfen und ggf. zu beanstanden. Nicht unverzüglich beanstandete Auftragsbestätigungen gelten als genehmigt.

§4 Lieferung

(1) Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.
(2) Angegebene Liefertermine werden möglichst eingehalten, sind jedoch grundsätzlich unverbindlich. Es sei denn, die Lieferung wurde mit einem Fixtermin bestätigt.
(3) Sollte die vereinbarte Lieferzeit nicht eingehalten werden können, ist dem Verkäufer eine angemessene Nachfrist zu setzten. Der Verkäufer verpflichtet sich ausdrücklich den Käufer unverzüglich über Verzögerungen zu Informieren.
(4) Der Verkäufer ist zu Teillieferungen berechtigt und behält sich das Recht auf Mehr oder Minderlieferungen bis zu 10% der vertraglich vereinbarten Menge und bzgl. jeder einzelnen Teilmenge vor.
(5) Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die den Verkäufer die Lieferungen nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei Lieferanten des Verkäufers oder deren Unterlieferanten eintreten, hat der Verkäufer auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Verkäufer, die Lieferungbzw. die Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinaus zu schieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurück zu treten.
(6) Wenn die Behinderung länger als 3 Monate dauert, ist der Käufer nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurück zu treten. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird der Verkäufer von seiner Verpflichtung frei, so kann der Käufer hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände kann sich der Verkäufer nur berufen, wenn er den Käufer unverzüglich benachrichtigt.
(7) Sofern der Verkäufer die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Terminen zu vertreten hat oder sich in Verzug befindet, hat der Käufer Anspruch auf eine Verzugsentschädigung von 0,5% für jede Vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens 5% des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferung und Leistungen. Darüberhinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht auf zumindest grober Fahrlässigkeit des Verkäufers.
(8) Kommt der Käufer in Annahmeverzug, so ist der Verkäufer berechtigt, Ersatz des ihm entstandenen Schadens zu verlangen, mit Eintritt des Annahmeverzuges geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Käufer über.

§5 Gefahrenübergang

(1) Bei Fehlen einer ausdrücklichen Weisung des Käufers ist der Verkäufer berechtigt die Versandart und das Transportmittel sowie den Spediteur oder Frachtführer zu bestimmen.
(2) Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager des Verkäufers verlassen hat. Wird der Versand auf Wunsch des Käufers verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.

§6 Sachmängel

(1) Die Produkte werden frei von Fabrikations- und Materialmängel geliefert, die Frist für die Geltendmachung der Mängelansprüche beträgt 1 Jahr ab Lieferung des Produktes. Bei Druckaufträgen wird entsprechend Pantone Farbfächer gedruckt. Geringfügige und technisch bedingte Farbabweichungen behält sich der Verkäufer ausdrücklich vor.
(2) Den Käufer trifft in Hinblick auf Sachmängel zunächst die gesetzliche Untersuchungs und Rügeobliegenheit des §377 HGB.
(3) Weist die Ware bei Gefahrübergang einen Sachmangel auf, so ist der Verkäufer zur Nacherfüllung berechtigt. Diese erfolgt nach Wahl des Verkäufers durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
(4) Sofern die Nacherfüllung fehlschlägt, in einer vom Käufer gesetzten, angemessenen Frist nicht erfolgt oder verweigert wird, ist der Käufer nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, eine dem Mangelunwert entsprechende Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) oder – in den Grenzen der folgenden Absätze – Schadenersatz statt der Leistung zu Verlangen.
(5) §478 BGB bleibt durch die vorstehenden Absätze 3 und 4 unberührt.
(6) Rechte des Käufers, sich wegen einer vom Verkäufer nicht zu vertretenden, nicht in einem Mangel der Ware bestehenden Pflichtverletzung vom Vertrag zu lösen, sind ausgeschlossen.

§7 Eigentumsvorbehalt

(1) Bis zur restlosen Bezahlung bleiben die vom Verkäufer gelieferten Gegenstände in seinem Eigentum, dies gilt auch für weitere Forderungen, die der Verkäufer gegen den Käufer aus weiteren Geschäftsbeziehungen hat. Der Käufer hat zu diesem Zeitpunkt das Recht zur Sicherstellung seiner Lieferung in Ihrem gesamten Umfang. Wird Vorbehaltsware die im Miteigentum des Verkäufers steht, weiter veräußert tritt der Käufer LOTOS Hotel Store oHG hiermit seine Forderungen aus der Weiterveräußerung im Voraus in Höhe des Anteils ab, der dem Anteilswert am Miteigentumsanteil entspricht. Die Abtretung wird von LOTOS Hotel Store oHG angenommen.
(2) Wird der Liefergegenstand, der noch im Eigentum der LOTOS Hotel Store oHG steht, weiterveräußert, so tritt der Käufer hiermit seine Forderung aus der Weiterveräußerung im Voraus in Höhe des Anteils, der dem Anteilswert am Miteigentumsanteil entspricht, an LOTOS Hotel Store oHG ab. Die Abtretung wird von LOTOS Hotel Store oHG angenommen.
(3) Verliert LOTOS Hotel Store oHG das Eigentum an der Vorbehaltsware durch Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung durch den Käufer, tritt dieser hiermit seine im Zusammenhang mit der Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung erworbener Forderungen / Ansprüche gegen Dritte im Voraus in Höhe des Anteils, der dem Rechnungswert der Vorbehaltsware, bei nur im Miteigentum des Verkäufers stehender Vorbehaltsware den Anteilswert am Miteigentum, zum Zeitpunkt der Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung entspricht, an LOTOS Hotel Store oHG ab. Die Abtretung wird von LOTOS Hotel Store oHG angenommen.
(4) Die Rücknahme der gelieferten Gegenstände aufgrund des Eigentumsvorbehaltes gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag, sondern lediglich als Sicherung der Forderungen und Ansprüche seitens des Verkäufers. Die Rücknahme der Ware führt nicht zum Verzicht auf Schadensersatzansprüche des Verkäufers.
(5) Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, verpflichtet sich der Käufer, den Dritten auf das Eigentum des Verkäufers hinzuweisen und den Verkäufer unverzüglich zu benachrichtigen. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, dem Verkäufer die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Käufer.
(6) Bei Vertragswidrigen Verhalten des Käufers – insbesondere Zahlungsverzug – ist der Verkäufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware heraus zu verlangen.

§8 Zahlung

(1) Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen des Verkäufers innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Der Verkäufer ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Käufers, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Über die Art der erfolgten Verrechnung ist der Käufer zu informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden so ist der Verkäufer berechtigt, die Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
(2) Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Verkäufer über den Betrag verfügen kann. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst dann als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird.
(3) Gerät der Käufer in Verzug, so ist der Verkäufer berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz als pauschalen Schadenersatz zu verlangen. Sie sind dann niedriger Anzusetzen, wenn der Käufer eine geringere Belastung nachweist; der Nachweis eines höheren Schadens durch den Verkäufer ist zulässig.
(4) Wenn dem Verkäufer Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, insbesondere ein Scheck nicht eingelöst wird oder er seine Zahlungen einstellt, oder wenn dem Verkäufer andere Umstände bekannt werden die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellt, so ist der Verkäufer berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn er Schecks angenommen hat. Der Verkäufer ist in diesem Falle außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.

§9 Umtausch

(1) Grundsätzlich ist der Verkäufer nicht verpflichtet, ordnungsgemäße Ware zurück zu nehmen. Für neutrale Lagerware räumt der Verkäufer für den Käufer ein Umtausch- bzw. Rückgaberecht von 14 Tagen ein, sofern die Ware unbenutzt, original verpackt und in einwandfreien Zustand ist. Alle Rücksendungen haben Frachtfrei an das Lager von LOTOS Hotel Store oHG zu erfolgen.
(2) Erteilte Druckaufträge können nur zurückgezogen werden, wenn die bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen Kosten in vollem Umfang ersetzt werden. Bereits gefertigte Druckaufträge sind vom Umtausch bzw. von einer Rücknahme ausgeschlossen.
(3) Sonderanfertigungen, jedwede personalisierte Ware sind vom Umtausch bzw. von einer Rücknahme ausgeschlossen.

§10 Datensicherheit

(1) Alle Daten, die für die Abwicklung des Vertrages benötigt werden, werden maschinell verarbeitet, gespeichert und im Bedarfsfall an Dritte weitergegeben. Persönliche Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt.
(2) Der Käufer versichert, dass er alle Rechte/ Lizenzen an die LOTOS Hotel Store oHG zur Verfügung gestellten Druckunterlagen hat, insbesondere das Recht an Dritte weitergeben zu dürfen.

§11 Haftung

(1) Schadenersatzansprüche sind unabhängig von der Art der Pflichtverletzung, einschließlich unerlaubter Handlungen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
(2) Bei Verletzung wesentlicher Vertragsverpflichtungen (Kardinalpflichten) haftet der Verkäufer für jede Fahrlässigkeit, jedoch nur bis zu Höhe des vorhersehbaren Schadens. Ansprüche auf entgangenen Gewinn ersparte Aufwendungen aus Schadensersatzansprüchen Dritter sowie auf sonstige mittelbare Folgeschäden können nicht verlangt werden.
(3) Die Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse in den Absätzen 1 und 2 gelten nicht für Ansprüche, die wegen arglistigen Verhaltens des Verkäufers entstanden sind, sowie bei einer Haftung für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit von Personen.
(4) Soweit die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für Angestellte, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Verkäufers.

§12 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit

(1) Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der LOTOS Hotel Store oHG und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendungen.
(2) Soweit der Käufer Kaufmann, Juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Frankfurt (Oder) ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenen Streitigkeiten.
(3) Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

Stand: 12.06.2021